Startseite

Handel mit gestohlenen Daten darf nicht angeheizt werden

Berlin, 8. Februar 2010
Stapel mit CDs - © Pixelio/RainerSturm

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ihre Bedenken gegenüber dem Ankauf rechtswidrig erlangter Bankkundendaten geäußert.

Die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung beziehe sich nicht nur auf die Steuerhinterziehung, sondern ebenso auf die Verfolgung des Datendiebstahls erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. "Der Handel mit gestohlenen Daten darf durch den Ankauf des Staates nicht angeheizt werden. Der Eindruck wäre fatal, dass Anreize für die Begehung von Straftaten entstehen." Die Justizministerin warnte davor, sich bei der Bekämpfung von Steuerflucht in die Abhängigkeit zwielichtiger Datenlieferanten zu begeben.

Leutheusser-Schnarrenberger forderte eine engere Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung innerhalb Europas. "Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir sicherstellen, dass wir in Zukunft Beweismittel auf rechtsstaatlich einwandfreiem Weg erhalten."


100 Tage Bundesjustizministerin

Berlin, 4. Februar 2010
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spricht im Deutschen Bundestag - © Bundesregierung/Plambeck

In den ersten 100 Tagen wurden die Weichen gestellt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Statt die staatlichen Überwachungsbefugnisse durch immer neue Sicherheitsgesetze auszuweiten, werden die Freiheitsrechte des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt gerückt. Als erstes konkretes Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte ist bereits der Gesetzentwurf zur Änderung des § 160a StPO auf den Weg gebracht: Zukünftig wird das Mandantengeheimnis gestärkt - dadurch werden diejenigen, die bei ihrem Anwalt um Rat und Hilfe suchen, besser vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt. Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit seinem Anwalt - nicht nur mit dem Strafverteidiger - muss frei von staatlicher Ausforschung möglich sein.

Demnächst wird ein Gesetzentwurf folgen, der die Regelungen über Beschlagnahmen bei Journalisten verschärfen und sicherstellen soll, dass diese Berufsgruppe bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden kann. Dadurch wird die Pressefreiheit erheblich gestärkt. mehr...


Deutsch-französischer Ministerrat

Berlin, 4. Februar 2010
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die französische Justizministerin im Rahmen des deutsch-französischen Ministertreffens - © Deutsche Botschaft Paris

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist heute zum 12. deutsch-französischen Ministerrat nach Paris gereist. Die halbjährlich stattfindenden Treffen des deutschen und französischen Kabinetts dienen der gegenseitigen Abstimmung bilateraler, europäischer und internationaler Vorhaben. Mit den Treffen des Ministerrates soll die deutsch-französische Zusammenarbeit durch die Umsetzung konkreter Projekte vertieft werden.

Im Rahmen des Ministerrates hat Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrer französischen Amtskollegin Michèle Alliot-Marie ein Abkommen über deutsch-französisches Eherecht unterzeichnet.
Mehr über den deutsch-französischen Wahlgüterstand erfahren Sie hier.


Bundesjustizministerin zu der Debatte über die Steuersünderdatei

Berlin, 3. Februar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - ©BMJ/Schwarz

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu der Debatte über die Steuersünderdatei:

Die Frage des Ankaufs der Steuersünderdatei ist eine politisch wie rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Die Steuerverwaltung ist dem Bundesfinanzministerium zugeordnet. Es ist gut, dass der Bundesfinanzminister eine umfassende rechtliche Prüfung vornehmen lässt, ob überhaupt ein legaler Erwerb möglich ist. Eine sachliche Diskussion wie in der europäischen Nachbarschaft mit Steuerflüchtlingen umgegangen wird, ist überfällig. Ich warne vor einer innenpolitischen Instrumentalisierung durch die Opposition bei einem Thema, das sehr sensibel ist und viele juristische wie politische Facetten hat.


Bundesjustizministerin hält Rede zum Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union

Berlin, 3. Februar 2010
Die Justizministerin spricht im Rahmen der spanischen EU-Ratspräsidentschaft - © BMJ/Brake

Am 2. Februar hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Madrid eine Rede zur Eröffnung einer Konferenz der spanischen Ratspräsidentschaft zum Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union gehalten. Schwerpunkt der Rede waren der Stellenwert von Grund- und Bürgerrechten in der EU und der anstehende Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Leutheusser-Schnarrenberger forderte, dass die Europäische Union auch eine Union der Bürgerrechte sein müsse. Bislang war es oft wichtiger, "wie Justiz und Polizei in Europa noch besser zusammenarbeiten können, aber nicht so sehr, wie die Freiheitsrechte der Bürger besser geschützt werden." Freiheit könne nicht dadurch verteidigt werden, dass sie preisgeben werde, betonte die Bundesjustizministerin. "Wir müssen uns gerade dann zu unseren Werten bekennen, wenn diese bedroht sind."

Der Schutz der Grundrechte, die Achtung der Privatsphäre und die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten hätten zu wenig politische Priorität in Ministerrat und Kommission gehabt. Für einen "Kurswechsel hin zu mehr Bürgerrechten" sehe Leutheusser-Schnarrenberger nun aber ermutigende Anzeichen:

Durch die Einführung einer eigenen Kommissarin für Justiz- und Grundrechte werde deutlich, dass Bürgerrechte auch institutionell aufgewertet werden.

Die Reaktion des Europäischen Parlaments auf das SWIFT-Abkommen stimme die Bundesjustizministerin zuversichtlich. Vor allem, da der Lissabonner Vertrag dem Europäischen Parlament mehr Rechte eingeräumt habe, sei es ein gutes Zeichen, dass die Sensibilität der EU-Parlamentarier für den Datenschutz weiter wachse.

Schließlich sei der Beitritt der EU zur Europäischen Menschrechtskonvention ein Zeichen der Stärkung der Bürgerechte in der EU, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Während die EU-Organe bisher nur intern zur Einhaltung der EMRK verpflichtet waren, würden nun alle EU-Bürger Anspruch auf Einhaltung der Konvention durch die EU haben. Bei Verstößen der EU können sie sich künftig direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wenden.


Justizministerin: Google darf andere digitale Bibliotheken nicht ausbremsen

Berlin, 1. Februar 2010
Bücherstapel versinkt in einem Laptop - ©iStockphoto.com/lightkeeper

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Einreichung eines sog. Amicus-Curiae-Schriftsatzes im amerikanischen Rechtsstreit zur Google-Buchsuche:

Im amerikanischen Rechtsstreit zur Google-Buchsuche hat die Bundesregierung fristgerecht einen Schriftsatz eingereicht, einen so genannten Amicus Curiae Brief. In einem Verfahren vor einem amerikanischen Gericht, handelt Google momentan einen Vergleich aus, der auch deutsche Autoren und Verleger erfasst. Inzwischen liegt ein überarbeiteter Vergleichsvorschlag auf dem Tisch. Für viele deutsche Rechteinhaber ist weiterhin unklar, ob sie von dem Vergleichsvorschlag erfasst sind. Auch das Grundproblem bleibt: Google bekäme eine Lizenz für die Online-Nutzung von so genannten "verwaisten" Werken, die anderen digitalen Bibliotheken entzogen wären. Der amerikanische Prozess darf einer ausgewogenen Regelung durch den Gesetzgeber nicht vorgreifen. Andere gute Initiativen wie die Deutsche Digitale Bibliothek dürfen durch Googles Vorpreschen nicht ausgebremst werden. Mit dem Amicus-Curiae-Schriftsatz setzen wir uns für die deutschen Autoren und Verleger ein. Was wir nicht akzeptieren, ist die Haltung: Erst handeln und dann nachfragen. Zuerst scannt Google massenhaft Bücher und wartet dann auf die Reaktion der Rechteinhaber.
mehr...


Ministerin lehnt Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen ab

Berlin, 29. Januar 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Peter Limbourg - © BMJ/Schwarz

Am 28. Januar nahm Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an einer Podiumsdiskussion des Verbandes der Privaten Rundfunk- und Telemedien (VPRT) in Berlin über "Perspektiven für die Kreativität - Sendeunternehmen als Innovations- und Wirtschaftsfaktor" teil. In einem Panel diskutierte die Bundesjustizministerin mit Jürgen Doetz, dem Präsidenten der VPRT, Prof. Haucap, dem Vorsitzenden der Monopolkommission und den Geschäftsführern von RTL und ProSiebenSat1 Gerhard Zeiler und Thomas Ebeling.

Bei der Diskussion betonte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass in der heutigen digitalisierten Informationsgesellschaft, in der Zugriff und Verwertung von Inhalten technisch immer einfacher werden, der Schutz des geistigen Eigentums im Wandel begriffen sei.

Netzsperren zur Sanktionierung von Urherberrechtsverstößen lehnte Leutheusser-Schnarrenberger entschieden ab. "Wir stehen dem französischen Modell der Internetsperren ablehnend gegenüber. Wir halten das für einen unverhältnismäßigen Eingriff", erklärte die Bundesjustizministerin.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass das Internet vor allem neue Chancen und Möglichkeiten biete. Ein "rechtsfreier Raum" sei das Internet nicht. Die Gefahr liege eher darin, dass die Digitalisierung eine ganze Generation mit wenig Wertschätzung gegenüber dem Urheberrecht hervorgebracht habe.
Entscheidend sei vor allem mehr Aufklärung über die Situation von Kulturschaffenden und Konsequenzen von Urheberrechtsverstößen zu leisten, sonst erreiche die Politik die Bürger nicht.

Für vorstellbar hält Leutheusser-Schnarrenberger eine Beteiligung der privaten Sender an der Urheberrechtspauschale. Diese wird an die Gema, die VG Wort und VG Bild Kunst ausgeschüttet. Die VG Media, in der die privaten Sender organisiert sind, ist bislang als einzige Gruppe von Rechteinhabern davon ausgeschlossen. Auch das so genannte "Kneipenrecht", nachdem Sendeunternehmen nur dann eine Vergütung von Public-Viewing Veranstaltern verlangen können, wenn für die öffentliche Vorführung Eintrittsgeld erhoben wird, sei zu überdenken.


Bundesjustizministerin stellt Regierungsprogramm im Rechtsausschuss vor

Berlin, 27. Januar 2010
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spricht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages - ©BMJ/Malachowski

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die rechtspolitischen Schwerpunkte der laufenden Legislaturperiode vorgestellt. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben zügig und mit der erforderlichen Sorgfalt umzusetzen.

Die Bundesjustizministerin hat dabei einige besonders komplexe Rechtsgebiete angesprochen, bei denen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Bundestagsfraktionen, unabhängig von tagespolitischen Ereignissen, erforderlich sein wird. Dazu zählen Gesetzesänderungen im Bereich des Miet- und Insolvenzrechts, eine Neuregelung des Systems der Sicherungsverwahrung und der so genannte Dritte Korb der Urheberrechtsreform. Leutheusser-Schnarrenberger betonte auch, dass nach dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundestag im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben nötig sein wird.


"Erstes konkretes Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte"

Berlin, 25. Januar 2010
Drei diskutierende Menschen - ©iStockphoto.com/endopack

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Mandantenschutzes auf den Weg gebracht. Nach bisheriger Rechtslage sind nur Strafverteidiger sicher vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen. Andere Rechtsanwälte sind von diesem absoluten Schutz ausgenommen. Hier muss lediglich eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden. Diese "künstliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger Anwaltstätigkeit" solle nun aufgehoben werden, sagte die Ministerin gegenüber der FAZ.

"Wir wollen dafür sorgen, dass diejenigen die bei ihrem Anwalt um Rat und Hilfe suchen, vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen künftig besser geschützt sind. Ein Mandant muss sicher sein, dass das was er mit seinem Anwalt bespricht auch wirklich vertraulich bleibt" erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Viele Rechtsgebiete wie das Wirtschafts- und Insolvenzrecht seien eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben und ließen sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen.

Laut Leutheusser-Schnarrenberger sei es das Ziel der Bundesregierung, "durch rechtsstaatliche Korrekturen und Gesetzesentschärfungen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtstaat zurückzugewinnen." Der vorliegende Gesetzentwurf sei "das erste konkrete Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte."
Die Bundesjustizministerin kündigte auch eine Stärkung der Pressefreiheit an. Als nächster Schritt werde ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, "das die Regelungen über Beschlagnahmen bei Journalisten verschärfen und sicherstellen soll, dass diese Berufsgruppe bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden kann."


Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag

Berlin, 20. Januar 2010
Die Justizministerin hält eine Rede im Deutschen Bundestag - © Bundesregierung/Kugler

Gestern hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Rahmen der Haushaltsdebatte im Bundestag den Einzelplan des Justizministeriums vorgestellt. In ihrer Rede hat Leutheusser-Schnarrenberger drei Schwerpunkte ihrer Regierungsarbeit hervorgehoben: die rechtliche Umsetzung der Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise, die Digitalisierung der Kommunikation und die Gesellschaftspolitik.

Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass die Finanzkrise auch im Bereich der Rechtspolitik Handlungsbedarf aufgezeigt habe. So seien zum Beispiel Änderungen im Insolvenzrecht nötig. Damit es künftig nicht mehr zur Verstaatlichung systemrelevanter Banken kommen müsse, werde ein Reorganisationsverfahren geschaffen. Die Bundesjustizministerin betonte, es gehöre auch zu ihrem Verständnis von Liberalismus, "dass man für persönliche Fehler geradestehen muss." Haftung und persönliche Verantwortung müssten zusammengeführt werden, denn "Gier und Leichtsinn wurden bei manchen Managern nicht nur durch satte Boni geweckt, sondern auch durch zu wenig Haftung." Daher werde man die Höchstfristen für die Verjährung von Haftungsansprüchen verlängern.

Als zweiten wichtigen Bereich der Justizpolitik des nächsten Jahres benannte Leutheusser-Schnarrenberger die Digitalisierung der Kommunikation. Dabei gehe es einerseits darum die Freiheit des Internets zu schützen, andrerseits aber eine wirksame Durchsetzung von Leistungsschutz- und Urheberrechten zu gewährleisten. Auch der Verbraucherschutz im Internet müsse gestärkt werden, zum Beispiel durch klare Kennzeichnung so genannter Abofallen. Mit der geplanten Stiftung Datenschutz sollen zudem Verbrauchern datenschutzrechtliche Aspekte bestimmter Leistungen und Angebote klar vor Augen geführt werden.

In der Gesellschaftspolitik betonte die Bundesjustizministerin, es müsse generell "auf ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und die Vielfalt der Lebensentwürfe" geachtet werden. Im Bereich des Vormundschaftsrechts seien konkrete Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht worden. Die Betreuung von Kindern durch bessere personelle Ausstattung der Sozialämter und häufigeren persönlichen Kontakt des Vormunds mit seinem Schützling stehen dabei im Vordergrund. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte auch einen stärkeren Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation mit Anwälten und Ärzten an. Als eines der schwierigsten Themen benannte die Bundesjustizministerin die Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung. Dabei werde es darum gehen, "auf der einen Seite dem berechtigten Anliegen der Allgemeinheit zu entsprechen, einen gewissen Schutz zu erhalten, auf der anderen Seite aber nicht zu vergessen, dass Sicherungsverwahrung eine Ausnahme ist, nicht die Regel, keine normale Verlängerung des Strafvollzugs."

Die ganze Rede finden Sie hier.


Bundesjustizministerin trifft Generalsekretär des Europarates

Berlin, 19. Januar 2010
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vor der EU-Flagge - © BMJ/Schwarz

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich heute mit Thorbjorn Jagland, dem Generalsekretär des Europarates, getroffen. Bei dem einstündigen Gespräch wurden unter anderem die Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) besprochen.

Die Bundesjustizministerin sprach mit Generalsekretär Jagland auch über die anstehende Reform des Europarates. Dabei wird es vor allem darum gehen, die Handlungsfähigkeit des Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) trotz der stetig steigenden Zahl von Individualbeschwerden zu gewährleisten. Nachdem Russland am 15. Januar als letzter Mitgliedstaat des Europarates das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert hat, kann nun die Entlastung des EGMR und damit eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren auf den Weg gebracht werden.

Der Europarat ist mit 47 Mitgliedstaaten die größte europäische Internationale Organisation. Seit 1949 setzt sich der Europarat für die Wahrung der Menschenrechte und die Sicherung demokratischer und reststaatlicher Grundsätze ein.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Als stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Demokraten und Berichterstatterin des Europarates hat sie unter anderem die Umstände des Prozesses gegen Michail Chodorkowski und die Ermordung des regierungskritischen ukrainischen Journalisten Georgi Gongadse untersucht.


Bundesjustizministerin: Initialzündung für Angleichungen im Familienrecht

Ehering - ©iStockphoto.com/HeikeKampe

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat die Bundesregierung heute der Zeichnung des Staatsvertrags zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Das Abkommen soll am 4. Februar 2010 beim deutsch-französischen Ministerrat gezeichnet werden.

"Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten. Jetzt bringen wir mit Frankreich einen gemeinsamen Wahlgüterstand auf den Weg, der für Eheleute eine attraktive Wahlmöglichkeit bietet. Der Wahlgüterstand hat das Zeug zur Initialzündung für weitere Angleichungen im Familienrecht", sagte die Bundesjustizministerin zum heutigen Kabinettsbeschluss.

Die Süddeutsche Zeitung bezeichnet das geplante Abkommen in ihrer heutigen Ausgabe als symbolträchtigen Schritt: "Kein Rechtsbereich ist so stark national geprägt wie das Familienrecht, auch daher ist der geplante Vertrag zwischen Berlin und Paris eine kleine juristische Sensation. Sie wird es der zunehmenden Zahl gemischter Paare, aber auch deutschen oder französischen Eheleuten, die dauerhaft im anderen Land leben, ermöglichen, einen deutsch-französichen Güterstand zu vereinbaren", berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.


Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigt Skepsis gegenüber Körperscannern

Berlin, 12. Januar 2010
Passagiere mit Gepäck warten auf dem Flughafen, © istockphoto.com/egdigital

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat im Gespräch mit dem Spiegel ihre Skepsis zu den so genannten Körperscannern bekräftigt: "Wenn es letztendlich einen Scanner gäbe, der wirklich nicht mehr den Körper sichtbar macht, sondern nur mögliche Gefahrenstellen, dann könnten wir darüber reden. Aber eben nur dann und nur unter klaren Voraussetzungen: Die Intimsphäre muss gewahrt sein, und es darf keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen geben. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, ob und wann es ein solches Gerät geben könnte. Ich habe noch keines gesehen."

Die Ministerin warnte davor, den Nutzen solcher Geräte überzubewerten und deren Einsatz als Allheilmittel anzusehen. Der Fall des vereitelten Anschlags auf den Flug von Amsterdam nach Detroit vom 25. Dezember müsse sorgfältig analysiert und ausgewertet werden: "One-Way-Ticket, bar bezahlt, kein Gepäck, konkrete Warnung des Vaters an die zuständigen Behörden. Und das alles nützt nichts. Für mich ist damit klar, dass die Datensammelwut, wie sie die Amerikaner betreiben, nicht mehr Sicherheit bringt. Ich finde, wir sollten dringend über die Ausbildung, Qualifizierung und Bezahlung des Sicherheitspersonals an Flughäfen diskutieren."

Entscheidend sei über eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Sicherheitspersonals an Flughäfen nachzudenken: "Investitionen in diesen Bereich würden sich lohnen. Schon deshalb, weil wir für meine Begriffe auch stärker bei den Reisenden ansetzen sollten, also gezielt diejenigen heraussuchen müssen, die gründlicher untersucht werden sollten. Das ist die Kunst, und das kann kein Nacktscanner."

Das gesamte Gespräch können Sie in der aktuellen Ausgabe des Spiegel nachlesen, eine Zusammenfassung finden Sie hier.


Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen

Berlin, 8. Januar 2010
Hand eines Erwachsenen hält eine Kinderhand - ©iStockphoto.com/Tolchik

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mit Änderungen im Vormundschaftsrecht den Kinderschutz verbessern. "Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen", so die Ministerin. "Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden."

In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die Vormundschaft als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig bis zu 120 Kinder betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden.

Daher soll der persönliche Kontakt zum Kind ausdrücklich im Gesetz verankert werden. "Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten."

Ein vom Bundesjustizministerium erarbeitete Referentenentwurf sieht folgendes vor:

  • Ein ausreichender persönlicher Kontakt des Vormunds mit dem Mündel wird ausdrücklich im Gesetz verankert.
  • Die Pflicht des Vormunds, Pflege und Erziehung des Mündels zu beaufsichtigen, wird im Gesetz stärker hervorgehoben.
  • Die Frage des persönlichen Kontakts wird in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds gegenüber dem Familiengericht aufgenommen.
  • Die Aufsicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds wird ausdrücklich auf die Erfüllung der Kontaktpflichten erstreckt.
  • Die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft werden auf 50 Vormundschaften für jeden Vollzeitmitarbeiter begrenzt.

Ausführlichere Informationen finden Sie hier.