Nationales Strafrecht

Nationales Strafrecht

Staatsschutzstrafrecht (Terrorismus)

Die Vorbereitung schwerer terroristischer Gewalttaten soll künftig ebenso wie die Anleitung zur Begehung solcher Taten bestraft werden. Auch das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu einer terroristischen Organisation soll in Zukunft strafbar sein, wenn dies in der Absicht geschieht, sich in der Begehung von Anschlägen unterweisen zu lassen. Das Gesetz ist am 4. August 2009 in Kraft getreten.

Stalking

Stalking meint eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen. Hier finden Sie Rat und Hilfestellung.

Führungsaufsicht

Der Deutsche Bundestag hat am 22. März 2007 die Reform der Führungsaufsicht beschlossen. Die Führungsaufsicht dient der Überwachung und Betreuung von Verurteilten, die ihre Strafe voll verbüßt haben oder aus einer Klinik für psychisch oder suchtkranke Straftäter entlassen wurden.

Maßregelrecht

Der Deutsche Bundestag hat am 27. April 2007 den Entwurf eines Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt beschlossen. Das Gesetz ist am 19. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag nach Verkündung Inkraft getreten.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung dient dazu, die Allgemeinheit im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen bestmöglich vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Sie wird das bestehende System der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch ergänzen, indem sie Richterinnen und Richtern die Möglichkeit gibt, auch in den seltenen Fällen Sicherungsverwahrung anzuordnen, in denen die Gefährlichkeit des Straftäters erst nach dem Urteil festgestellt wird.

Keine Flucht in die Verjährung

Ab dem 11. August ist die Flucht in die Verjährung für Straftäter ausgeschlossen. Das am 10. August 2005 verkündete Gesetz zur Änderung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften sieht vor, dass die Verjährung einer Straftat ruht, solange sich der Besch

Schutz der Privatsphäre

Nach dem neuen § 201a StGB macht sich strafbar, wer von Personen, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden, Bildaufnahmen herstellt oder überträgt.

Verschärfung des Sexualstrafrechts

Am 30. Dezember 2003 ist die von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachte Verschärfung des Sexualstrafrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Deutsche Bundestag hatte die Reform am 19. Dezember 2003 im Deutschen Bundestag endgültig verabschiedet.

Sanktionenrecht

Mit der unter dem Motto "Schwitzen statt Sitzen" bekannt gewordenen Initiative will das Bundesjustizministerium Richterinnen und Richtern mehr Spielraum bei Strafen im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität einräumen.

Tagessatzhöhe bei Geldstrafen

Mit dem Gesetz zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen kann sichergestellt werden, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt. Das System der Tagessätze soll dafür Sorge tragen, dass Täter mit hohem Einkommen durch Geldstrafen genauso schwer getroffen werden wie Normalverdiener.

Erweitertes Führungszeugnis

Der Bundestag hat am 14. Mai 2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen künftig so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Gesetz soll am 1. Mai 2010 in Kraft treten.