Inhalt
Die Beauftragte für Menschenrechtsfragen im BMJ
Die Amtsbezeichnung ist mit Bedacht gewählt worden. Die Beauftragte ist nicht für alle, sondern nur für bestimmte, klar umrissene Aufgabenbereiche zuständig. Sie hat insbesondere nicht die Funktion einer Ombudsperson. Es obliegt ihr daher nicht, einzelnen, an sie herangetragenen Beschwerden nachzugehen, hierzu Empfehlungen abzugeben oder Beanstandungen auszusprechen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Beauftragten ist vielmehr juristischer Natur.
Sie vertritt die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der über Beschwerden von Personen entscheidet, die sich durch das Handeln öffentlicher Stellen der Mitgliedstaaten des Europarats in ihren Rechten nach der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt fühlen. Sie führt die Korrespondenz mit dem Gerichtshof, verfasst die Schriftsätze der Bundesregierung, führt Vergleichsverhandlungen und plädiert als Vertreterin der Bundesregierung in den mündlichen Verhandlungen des Gerichtshofs. Schließlich wacht sie darüber, dass die Entscheidungen des Gerichtshofs in Deutschland befolgt werden.
Die Beauftragte vertritt die Bundesregierung darüber hinaus bei den Vereinten Nationen in Beschwerdeverfahren vor dem Menschenrechtsausschuss, dem Ausschuss gegen Rassendiskriminierung sowie dem Ausschuss gegen Folter.
Sie arbeitet mit an der Erarbeitung und Weiterentwicklung bestimmter menschenrechtlicher Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen. Daneben ist die Beauftragte für Menschenrechtsfragen Mitglied im Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) und in weiteren Ausschüssen des Europarats, die an der Verbesserung des Menschenrechtsschutzes arbeiten.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der
Beauftragten ist die Erarbeitung und Präsentation von
Staatenberichten über die Menschenrechtslage in Deutschland,
die den Ausschüssen der Vereinten Nationen nach den
internationalen Übereinkommen periodisch vorzulegen
sind.
Schließlich ist die Beauftragte Kuratoriumsmitglied des
Deutschen Instituts für Menschenrechte und arbeitet eng mit
Nicht-Regierungs-Organisationen in Fragen ihres
Zuständigkeitsbereichs zusammen.


