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Software und Patente – Fortsetzung des Runden Tisches mit Bundesjustizministerin Zypries

Berlin, 1. Juni 2005

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute mit Vertretern von Interessengruppen über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen diskutiert.

"Mit der Fortsetzung des Runden Tisches begleiten wir aktiv die zweite Lesung der geplanten EU-Richtlinie im Europäischen Parlament. Der Bundesregierung geht es darum, die Voraussetzungen konkreter zu fassen, unter denen computerimplementierte Erfindungen patentiert werden können - nicht darum, bestehende Patentierungsmöglichkeiten zu erweitern. Die im Europäischen Parlament eingebrachten Anträge haben wir erörtert und überlegt, ob sie unserem Ziel gerecht werden, Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich zu erzielen", sagte Zypries.

Der Runde Tisch ist Teil der kooperativen Gesetzgebung des Bundesjustizministeriums. Der "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" wird schon lange intensiv diskutiert. Grundlagen der Diskussion sind der gemeinsame Standpunkt des EU-Ministerrates und die laufenden Beratungen im Europäischen Parlament. Gleichzeitig wird damit die Forderung eines interfraktionellen Antrags des Deutschen Bundestages aufgegriffen.

Die Grenzen für die Patentierung software-gestützter technischer Erfindungen sollen schärfer als bisher gezogen werden. Die Patentierung von bloßen Algorithmen oder Geschäftsmethoden soll ausdrücklich ausgeschlossen bleiben. Das Patentrecht will auch künftig Computerprogramme "als solche" nicht schützen. Etwas anderes gilt aber für technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt. Das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen ist ein Beispiel. Hier erstreckt sich der Patentschutz auch auf das Computerprogramm, weil es Bestandteil der Erfindung insgesamt ist. Im Interesse des Innovationsstandorts Deutschland müssen solche technischen Erfindungen patentierbar sein.