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Hintergrundinformationen

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Das Unterhaltsrecht betrifft jeden Einzelnen ganz unmittelbar: Als Kind, als Mutter oder Vater, als Ehefrau oder Ehemann. Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten in bestehenden und geschiedenen Ehen.
Gerade im Unterhaltsrecht muss der Gesetzgeber deshalb besonders sensibel auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und gewandelte Wertvorstellungen aufgreifen. Und die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren geändert:
- Hohe Scheidungsrate: Die Zahl der Scheidungen ist gestiegen (von 156.425 im Jahr 1993 auf fast 201.700 im Jahr 2005). Besonders hoch ist das Scheidungsrisiko in den ersten Jahren nach der Heirat. Etwa 50% der geschiedenen Ehen sind kinderlos.
- Geänderte Rollenverteilung: Immer mehr Mütter mit minderjährigen Kindern sind berufstätig. Ihre Erwerbstätigenquote, also der prozentuale Anteil der Mütter, die erwerbstätig sind, lag im Jahr 2004 bei 64% und damit sechs Prozentpunkte höher als 1996. Damit sind zwei von drei Müttern berufstätig. Das deckt sich mit dem europäischen Trend.
- Neue Familienformen: Im Jahr 2005 bestanden 74% aller Familien mit minderjährigen Kindern aus Ehepaaren mit Kindern. Immerhin 26% setzten sich aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder allein erziehenden Müttern oder Vätern mit Kindern zusammen.
- Steigende Zahl von Mangelfällen: Trennung und Scheidung führen für alle Beteiligten regelmäßig zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Die Zahl der Mangelfälle steigt, in denen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht. Heute wird das zur Verfügung stehende Einkommen wegen der geltenden Rangfolge in komplizierter Weise zwischen den Kindern und dem ersten und zweiten Ehegatten aufgeteilt, so dass es im Ergebnis häufig für keinen ausreicht. Dann kann es dazu kommen, dass alle Unterhaltsberechtigten auf ergänzende sozialstaatliche Leistungen angewiesen sind. So erklärt sich u.a. die hohe Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger, die Ende 2004 ca. 1,12 Millionen betrug. Das waren 38,4% aller Sozialhilfeempfänger.
- Zunahme von "Zweitfamilien": Da heute mehr kurze Ehen geschieden werden, kommt es nach der Scheidung auch immer häufiger zur Gründung einer "Zweitfamilie" mit Kindern. Hier muss heute im Mangelfall das Einkommen zwischen allen Kindern (aus erster und zweiter Ehe) und beiden Ehegatten aufgeteilt werden, wobei der erste Ehegatte gegenüber dem zweiten privilegiert ist. Für die zweite Familie bleibt deshalb "unter dem Strich" oft nur wenig übrig. Besonders hart trifft der Mangelfall heute die nicht verheiratete Mutter (oder Vater), die ein Kleinkind betreut. Sie (oder er) geht nach der geltenden Rangfolge häufig ganz leer aus und erhält keinen Betreuungsunterhalt; auch nicht in den ersten Lebensjahren des Kindes, in denen es in besonderer Weise auf eine Betreuung angewiesen ist.
- Höhere Akzeptanz der Eigenverantwortung nach der Ehe: Neuere Untersuchungen zeigen, dass zwar der für die Kinder fällige Unterhalt in aller Regel "ohne Murren" gezahlt wird - was nicht zuletzt der Einführung des gemeinsamen Sorgerechts im Jahr 1998 zu verdanken ist. Beim Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ist dies aber anders und keineswegs allein auf die mangelnde Zahlungsbereitschaft des unterhaltspflichtigen Ehegatten zurückzuführen. Der Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe wird heute von beiden Seiten weitaus mehr akzeptiert als dies früher der Fall war.


