Inhalt
Elektronischer Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) im Grundbuchverfahren beschlossen. Damit wird der rechtliche Rahmen für E-Justice im Grundbuchverfahren abgesteckt. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen, um den Gesellschaften bürgerlichen Rechts (sogenannte BGB-Gesellschaften oder GbR) nach der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit durch den Bundesgerichtshof weiterhin eine verlässliche und effektive Teilnahme am Grundstücksverkehr zu ermöglichen.
Moderne Informations- und Kommunikationstechnik ist aus der Justiz nicht mehr wegzudenken. E-Justice optimiert Arbeitsabläufe dann, wenn ein Vorgang von Anfang bis Ende elektronisch bearbeitet werden kann. Genau dies wird nun im Bereich des Grundstücksverkehrs erreicht.
Weitere Informationen und die Regelungen im Einzelnen finden Sie hier.


