Wertpapierrecht

Wertpapierrecht

Taschenrechner, Brille und Stift auf einem Blatt mit Börsenkursen ©iStockphoto.com/hidesy

Wertpapiere sind verbriefte private Rechte. Verbrieft werden bei Bedarf zum Beispiel gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaftsrechte (Aktie) sowie Forderungen (Schuldverschreibungen, Wechsel, Scheck). Das Wertpapierrecht ist nicht in einem bestimmten Gesetz abschließend geregelt. Einzelheiten ergeben sich etwa für die Inhaberschuldverschreibung aus den §§ 793 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder für Wechsel und Scheck aus speziellen Einzelgesetzen. Die Verwahrung der Wertpapiere durch Banken ist dagegen einheitlich im Depotgesetz geregelt.

Wertpapiere haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung: In Deutschland werden Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als 2 Billionen Euro verwahrt (Stand Dezember 2007; Quelle: Statistik der Deutschen Bundesbank).

Schuldverschreibungsrecht

Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung ist am 5. August 2009 in Kraft getreten. Es soll das Schuldverschreibungsrecht modernisiert und das alte Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahr 1899 abgelöst werden.