Bilanzrecht

Bilanzrecht

Stift auf Bilanz - ©iStockphoto.com/PaulPaladin

Unter Bilanzrecht versteht man allgemein die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Aufstellung und den Inhalt eines Jahresabschlusses regeln, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz.

Bilanzrechtsmodernisierung

Die Unternehmen in Deutschland brauchen eine moderne Bilanzierungsgrundlage. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sorgt dafür, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang.

Änderung des Versicherungsbilanzrechts

Am 24. Dezember 2009 ist die Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen vom 18. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die Änderungsverordnung wurde nach Zustimmung des Bundesrates am 23. Dezember 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Zahlungsinstitute-Rechnungslegungsverordnung

Die Zahlungsinstitute-Rechnungslegungsverordnung ist am 4. November 2009 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3680 verkündet und mit Wirkung vom 31. Oktober 2009 in Kraft getreten. Sie enthält nähere Vorgaben für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Zahlungsinstitute. Die Rechtsverordnung sieht insbesondere die Vorgabe einheitlicher Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nebst ergänzenden Bestimmungen für einzelne Posten des Jahresabschlusses sowie spezifische Übergangsregelungen vor.

Rückstellungsabzinsungsverordnung

Am 26. November 2009 tritt die Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen vom 18. November 2009 (Rückstellungsabzinsungsverordnung) in Kraft. Die auf § 253 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs gestützte Verordnung wurde am 25. November 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet.