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Schuldverschreibungsrecht

Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung ist am 5. August 2009 in Kraft getreten. Es soll das Schuldverschreibungsrecht modernisiert und das alte Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahr 1899 abgelöst werden.
In dem alten Schuldverschreibungsgesetz ist unter anderem geregelt, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte einwirken können, indem sie bestimmten Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Das Gesetz ist seit 1899 im Wesentlichen unverändert geblieben und schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark ein; zudem ist es verfahrensrechtlich veraltet. International war darüber hinaus bezweifelt worden, ob übliche Umschuldungsklauseln (sogenannte "Collective Action Clauses") nach deutschem Recht zulässig sind. Auch diese Zweifel sollen mit dem neuen Gesetz beseitigt und das Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden.
Zeitgleich mit der Internationalisierung der Märkte haben sich auch die als Schuldverschreibungen begebenen Produkte zum Teil erheblich weiterentwickelt. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen. Hier muss für mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz gesorgt werden.
Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett am 18. Februar 2009 neben der Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes insbesondere auch neue Regeln zur Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Damit soll die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert werden.
Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung wurde am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die neue Beratungsdokumentation, nach der Banken verpflichtet werden, den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren und den Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen, gilt seit dem 1. Januar 2010.


