Schutz bei Kreditverkäufen

Schutz bei Kreditverkäufen

Haus auf Händen - ©iStockphoto.com/bluestocking

Der Verkauf von Krediten ist ein wichtiges Mittel zur Refinanzierung und Liquiditätsbeschaffung von Banken. In jüngerer Zeit sind Banken zunehmend dazu übergegangen, Forderungen aus - notleidenden und nicht notleidenden - Krediten im Paket an Finanzinvestoren zu verkaufen. Vielen dieser Investoren ist nicht an einer langfristigen Kundenbeziehung gelegen. Ihr vorrangiges Geschäftsziel ist es häufig, Darlehen unter Wert zu kaufen und sie dann kurzfristig zu realisieren. Aus diesem Grund hat Bundesministerium der Justiz bereits Ende 2007 dem Deutschen Bundestag Vorschläge unterbreitet, um mehr Sicherheit und Transparenz für Kreditnehmer zu schaffen. Nach intensiven Beratungen hat der Deutsche Bundestag nun ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Kreditnehmern - als Teil des sog. Risikobegrenzungsgesetzes - verabschiedet. Das Gesetz ist insoweit am 19. August 2008 in Kraft getreten.


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