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Internationale strafrechtliche Zusammenarbeit
Die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit vollzieht sich
traditionell im Rahmen der Rechtshilfe. Rechtshilfe in Strafsachen
ist jede Unterstützung, die auf Ersuchen für ein ausländisches
Strafverfahren gewährt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob das
ausländische Verfahren vor einem Gericht oder eine Behörde
betrieben wird oder ob die Rechtshilfehandlung von einem Gericht
oder einer Behörde vorzunehmen ist.
Prümer Vertrag
Die zuständigen Minister Belgiens, Deutschlands, Spaniens,
Frankreichs, der Niederlande, Luxemburgs und Österreichs haben am
27. Mai 2005 in Prüm/Eifel einen multilateralen Vertrag über die
Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere
zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden
Kriminalität und der illegalen Migration unterzeichnet. Mit ihm
wird der Informationsaustausch zum Zwecke der Verhinderung und
Verfolgung von Straftaten zwischen den Unterzeichnerstaaten
wesentlich verbessert.
Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuchs
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Einführung des
Völkerstrafgesetzbuches beschlossen. Es wurde am am 29. Juni 2002
verkündet und ist am Tag danach in Kraft getreten.
Gesetz zum Internationalen Strafgerichtshof
Das Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998 wird durch das Gesetz über die
Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof vom 21.
Juni 2002 ergänzt. Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet nach
diesem Gesetz und dem Römischen Statut in Zukunft mit dem
Internationalen Strafgerichtshof zusammen.
RiVASt

Die internationale Strafverfolgung und -vollstreckung basiert im Wesentlichen auf dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sowie völkerrechtlichen Vereinbarungen. Die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) sind für Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden in Fällen der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten bestimmt.


