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Aktionärsrechte

Das Bundesministerium der Justiz hat schärfere Maßnahmen gegen missbräuchliche Aktionärsklagen vorgestellt. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie sieht außerdem vor, dass Aktionäre bei börsennotierten Aktiengesellschaften ihre Stimme künftig auch elektronisch abgeben können und stärkt die Präsenz in der Hauptversammlung.
Der Hauptversammlung ist so der Einsatz zeitgemäßer Medien geöffnet. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Internet über die Grenzen hinweg stärkt die Aktionärsrechte und ist ein gutes Signal für ein nachhaltiges Investitionsklima in Europa.
Der Deutsche Bundestag hat am 29. Mai 2009 das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 12. Juni 2009 passieren lassen. Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Die wesentlichen Bestimmungen werden allerdings erst am 1. September 2009 in Kraft treten.


