Strafverfolgung

Strafverfolgung

Mann in Handschellen Hintenansicht - ©iStockphoto.com/MotoEd

Die Staatsanwaltschaft prüft in Strafsachen auf der Grundlage der polizeilichen Ermittlungsarbeit, ob die Beweise für die Täterschaft eines Beschuldigten ausreichend sind. Dann kann sie beim Strafgericht Anklage erheben. Das Gericht prüft die vorgelegten Beweismittel und entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet und der Beschuldigte angeklagt wird. Ein solches Verfahren endet entweder mit einer Verurteilung der angeklagten Person, einem Freispruch oder der Einstellung des Strafverfahrens, wobei diese mit Auflagen - etwa der Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse - verbunden sein kann. Vor deutschen Strafgerichten werden etwa 80 % aller Abgeurteilten, also der Personen, gegen die ein Straf- oder Strafbefehlsverfahren abgeschlossen wurde, verurteilt; mögliche Sanktionen sind dabei Geldstrafen sowie freiheitsentziehende Maßnahmen. Kriminalität, soweit diese gerichtlich registriert wird, ist ein weitgehend männliches Phänomen. So sind sechs von sieben Verurteilten Männer; über 30 % von diesen sind unter 25 Jahren alt. Fast 15 % der verurteilten Männer zählen dabei noch als Jugendliche oder Heranwachsende, sind also zwischen 14 und 18 Jahren bzw. 18 und 21 Jahren alt. Als erwachsen in strafrechlicher Sicht gelten erst Personen ab 21 Jahren. Die meisten Verurteilungen gibt es jedes Jahr wegen Eigentumsdelikten. Diebstahl, Betrug und ähnliche Delikte sind der Grund für fast 40 % der strafgerichtlichen Verurteilungen. Danach folgen mit etwa einem Drittel aller Verurteilungen die - zumeist in Trunkenheit begangenen - Straßenverkehrsdelikte. Rund jede elfte Verurteilung wird wegen einer 'Straftat gegen die Person' ausgesprochen; zahlenmäßig am bedeutsamsten sind hier die Körperverletzungsdelikte.

Etwa ein Viertel der Verurteilten besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Allerdings gehören nicht alle ausländischen Verurteilten auch zur Wohnbevölkerung in Deutschland. So werden etwa auch Touristen oder Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, bei einer strafgerichtlichen Verurteilung in der Verurteiltenstatistik mitgezählt. Des Weiteren ist zu beachten, dass die jungen Männer, die auch bei den Deutschen am häufigsten straffällig werden, in der ausländischen Bevölkerungsgruppe überproportional stark vertreten sind. Einen beträchtlichen Anteil an den Verurteilungen von Ausländern haben die Verstöße gegen Aufenthalts- und Einreisebestimmungen (insbesondere Ausländer- und Asylverfahrensgesetz), die naturgemäß in der Liste der Straftaten bei deutschen Verurteilten keine Rolle spielen.

Hier finden Sie die Links zu den aktuellsten Strafverfolgungsstatistiken des Statistischen Bundesamtes.