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Bundesjustizministerium legt umfangreiche Rückfallstatistik vor

Berlin, 4. Februar 2004
Eine der wichtigsten Aufgaben des Strafrechts ist zu verhindern, dass Straftäter rückfällig werden. Um nähere Informationen über Häufigkeit von Rückfällen zu erhalten, hat das Bundesjustizministerium daher erstmals eine umfangreiche Statistik in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie liegen nunmehr vor und werden in der Broschüre "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – Eine kommentierte Rückfallstatistik" vorgestellt (im Internet unter www.bmj.de). "Die Studie enthält wichtige Anhaltspunkte dafür, welche Straftäter rückfällig werden. Sie verbessert damit die Grundlagen für unsere justizpolitischen Vorhaben, wie beispielsweise den Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes sowie die Reform des Sanktionsrechts", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Studie hat ergeben, dass die meisten Personen innerhalb des Untersuchungszeitraums von vier Jahren (1994-1998) nicht wieder straffällig wurden – fast zwei Drittel wurden nicht rückfällig. Das heißt von den 947.382 in der Studie erfassten Personen wurden 609.311 nicht erneut strafrechtlich registriert. Auffallend ist außerdem, dass gerade die schwersten Delikte relativ geringe Rückfallquoten aufweisen. So traten von 860 Personen, die wegen Mordes und Totschlags verurteilt wurden, 629 (ca. 73 Prozent) nicht erneut strafrechtlich in Erscheinung. Grund hierfür ist unter anderem, dass solchen Taten oft keine langen kriminellen Karrieren vorhergehen, sondern diese Taten häufig Konflikt- und Beziehungstaten sind. Rückfälle dieser Täter betreffen daher in vielen Fällen andere Rechtsgüter (wie beispielsweise das Eigentum).

Die geringsten Rückfallraten mit rund 30 Prozent wiesen Personen auf, die lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Dieser Gruppe gehören 612.747 Personen an – und damit die meisten derer, die im Rahmen der Studie beobachtet wurden; 184.854 dieser Personen wurden rückfällig.

Darüber hinaus hatten Personen mit Verurteilungen zu freiheitsentziehenden Strafen ein höheres Rückfallrisiko als Personen mit Bewährungsstrafen. So lag die Rückfallquote von Personen, die nach Erwachsenenstrafrecht behandelt und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden (diese Gruppe umfasst 85.460 Personen), bei etwa 45 Prozent (38.177 Personen). Bei einem Freiheitsentzug (diese Gruppe umfasst 19.551 Personen) lag die Quote bei etwa 56 Prozent (11.028 Personen).

Diese Ergebnisse sind zum einen darauf zurückzuführen, dass Personen, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, von vornherein eine positive Sozialprognose haben müssen. Andererseits zeigt sich hieran aber auch, dass es im Einzelfall sinnvoller sein kann, einen Straftäter nicht durch den Vollzug einer Haftstrafe aus seinem sozialen Umfeld zu reißen. "In diesem Zusammenhang stehen auch die Bemühungen der Bundesregierung, das Sanktionenrecht zu reformieren. Insbesondere soll die Möglichkeit erweitert werden, gemeinnützige Arbeit als Sanktion zu verhängen. Richterinnen und Richter können dann im Einzelfall entscheiden, welche Maßnahme sie für geeignet halten, um einen Rückfall möglichst zu verhindern", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach der Studie werden Täter, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, besonders häufig rückfällig. Von den insgesamt 3.265 Personen dieser Gruppe begingen 2.541 nach der Entlassung aus der Haft erneut Straftaten. Gerade im Vollzug muss also ganz besonders auf die Jugendlichen eingewirkt werden. Dies ist ein Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs für den Jugendstrafvollzug, der zur Zeit im Bundesjustizministerium erarbeitet  wird. Das Gesetz soll unter anderem dazu beitragen, die Reintegration der Jugendlichen in die Gesellschaft zu erleichtern – so sollen beispielsweise die Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung im Jugendstrafvollzug erweitert werden.

Prof. Dr. Wolfgang Heinz, Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und Peter Sutterer haben die Rückfallstatistik in Kooperation mit der "Dienststelle Bundeszentralregister" des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und dem Statistischen Bundesamt erstellt. Die Studie bezieht sich auf Personen, die 1994 zu einer Strafe verurteilt oder aus der Haft entlassen wurden oder bei denen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz durchgeführt wurden. Insgesamt wurden fast 950.000 Personen über einen Zeitraum von vier Jahren auf eine erneute Straffälligkeit beobachtet.