Mietrecht

Mietrecht

Allgemeine Informationen

gehaltender Schlüsselbund - ©iStockphoto.com/WillSelarep
Miete ist die zeitweise Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt. Von großer wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung ist die Miete von Wohnraum. Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossenen Mietvertrages. Seit der Reform des Mietrechts im Jahr 2001 sind alle wesentlichen mietrechtlichen Vorschriften in §§ 535ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten. Das Mietrecht des BGB bildet in weiten Teilen eine dispositive Vertragsordnung, die dann gilt, wenn Vermieter und Mieter im Rahmen der Vertragsfreiheit keine abweichende vertragliche Regelung getroffen haben. Bei der Wohnraummiete ist die Vertragsfreiheit allerdings zum Schutz des Mieters eingeschränkt; es gelten die speziellen Vorschriften der §§ 549ff. BGB.

Mietrechtsreform - was sie für Altverträge bedeutet

Das am 1. September 2001 in Kraft getretene neue Mietrecht hat das zuvor in zahlreiche Vorschriften zersplitterte Recht über die soziale Sicherung des Wohnens bereinigt und das über die Jahre immer unübersichtlicher gewordene Mietrecht inhaltlich modernisiert.

Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz eine Broschüre "Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln" herausgegeben, die wertvolle Tipps für die Ersteller von Mietspiegeln enthält.