Familienrecht

Familienrecht

Allgemeine Informationen

junge Familie mit zwei Kindern - ©iStockphoto.com/snapphoto

Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Ein Großteil der familienrechtlichen Normen findet sich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297 bis 1921 BGB). Der Begriff der Familie selbst wird im Bürgerlichen Gesetzbuch allerdings nicht definiert.

Zudem umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaft ist außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Im Familienrecht werden das Eingehen und die Auflösung von Ehen und Lebenspartnerschaften und die damit verbundenen Rechtswirkungen normiert. Wichtige Bereiche des Familienrechts sind das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft.

Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern erfahren im Familienrecht ihre Regelung.

Für die Entscheidung in Familiensachen ist das Familiengericht zuständig. Spezielle Verfahrensvorschriften in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), z. B. der Ausschluss der Öffentlichkeit, berücksichtigen die Besonderheiten in Familienrechtsstreitigkeiten.

Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht soll modernisiert werden. Die Förderung des Kindeswohls und mehr Eigenverantwortung nach der Ehe stehen im Mittelpunkt der Reform.

Kindschaftsrecht

Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren.

Namensrecht

Mit dem Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts können Ehegatten auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat.

Güterrecht

Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Kraft getreten.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Neue Entwicklungen im Bereich der Alterssicherung machen es notwendig, dass der Versorgungsausgleich in seiner Struktur reformiert und neu ausgerichtet wird.

Lebenspartnerschaft

Die Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes der rot-grünen Regierungskoalition baut die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten weiter aus. Die Novelle ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.

Familiengerichtliches Verfahren - Freiwillige Gerichtsbarkeit

Das familiengerichtliche Verfahrensrecht betrifft alle Rechtsstreitigkeiten, die aus der Ehe und der Familie oder aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrühren.

Patientenautonomie

Viele Menschen haben in einer Patientenverfügung festgelegt, was bei schwerer Krankheit mit ihnen geschehen soll, wenn sie aktuell nicht mehr selbst entscheiden können. Seit September 2009 werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt.

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen das Vormundschaftsgericht hilfsbedürftigen Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite stellt. Das Gericht legt auch fest, in welchem Umfang Betreuerin oder Betreuer die Angelegenheiten der betreuten Person regeln.

Schutz vor häuslicher Gewalt

Opfer von Gewalt – seien es Männer, Frauen oder Kinder – brauchen Schutz. Wer ein Opfer häuslicher Gewalt wird, braucht besonderen Schutz. Denn wer in der Familie oder Partnerschaft geschlagen und gedemütigt wird, empfindet seine Situation oftmals als ausweglos. In solchen Fällen Schutz zu gewährleisten, ist Aufgabe einer modernen Politik. Die Bundesregierung nimmt diese Aufgabe ernst. Wir haben die Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht.

Internationales

Hier erhalten Sie Informationen über internationale Kindschaftskonflikte und zu internationalen Adoptionen.