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Familienrecht
Allgemeine Informationen

Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Ein Großteil der familienrechtlichen Normen findet sich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297 bis 1921 BGB). Der Begriff der Familie selbst wird im Bürgerlichen Gesetzbuch allerdings nicht definiert.
Zudem umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaft ist außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Im Familienrecht werden das Eingehen und die Auflösung von Ehen und Lebenspartnerschaften und die damit verbundenen Rechtswirkungen normiert. Wichtige Bereiche des Familienrechts sind das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern erfahren im Familienrecht ihre Regelung.
Für die Entscheidung in Familiensachen ist das Familiengericht zuständig. Spezielle Verfahrensvorschriften in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), z. B. der Ausschluss der Öffentlichkeit, berücksichtigen die Besonderheiten in Familienrechtsstreitigkeiten.
Unterhaltsrecht

Kindschaftsrecht

Namensrecht

Güterrecht

Versorgungsausgleich

Lebenspartnerschaft

Familiengerichtliches Verfahren - Freiwillige Gerichtsbarkeit

Patientenautonomie

Betreuungsrecht

Schutz vor häuslicher Gewalt




