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Urheberrecht - 2. Korb

Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Es ist der sogenannte "Zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle.
Mit dem Zweiten Korb ist das Urheberrecht - aufbauend auf die erste Novelle aus dem Jahr 2003 - weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst worden. Das Gesetz bringt die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich.
Im Kern geht es um folgende Neuregelungen: mehr...



