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Stellung des Bundesministeriums der Justiz im politischen System der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der sich aus mehreren Ländern zusammensetzt. Beide, der Bund als Gesamtstaat und die einzelnen Bundesländer als Gliedstaaten, haben jeweils eine eigene staatliche Organisation. Die Bundesrepublik und die Länder haben also jeweils ein Parlament, Regierungs- und Verwaltungsorgane und Gerichte, die mit der Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben, namentlich der Gesetzgebung, der Regierung und Verwaltung sowie der Rechtsprechung betraut sind.
Das Bundesministerium der Justiz ist Teil der Bundesregierung, die sich aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern zusammensetzt (Artikel 62 des Grundgesetzes). Das Ministerium gehört damit der vollziehenden Gewalt, der Exekutive, an.


