Fahrgastrechte

Signale auf Grün für mehr Fahrgastrechte

Frau verpasst Zug - ©iStockphoto.com/gmutlu

Bahn frei für mehr Verbraucherschutz: Am 29. Juli 2009 ist das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft getreten. Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer haben jetzt vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen mehr Rechte.

Das Fahrgastrechtegesetz beruht auf einer EG-Verordnung, die ab dem 3. Dezember 2009 europaweit gelten wird. Es gewährt gesetzliche Ansprüche auf Entschädigungen bei Zugausfällen und -verspätungen. Bahnfahren als besonders umweltfreundliche Form der Mobilität wird damit noch attraktiver werden.

Zu Ihren Rechten bei Verspätungen und Zugausfällen zählen unter anderem Entschädigungen in Geld oder die Möglichkeit, im Nahverkehr auch auf andere Verbindungen umzusteigen. Menschen mit Behinderungen haben es leichter, mit der Bahn zu fahren, und auch die Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden wurden verbessert.

Das Gesetz garantiert zudem einen deutlich verbesserten Service: Neue Qualitätsstandards im Hinblick auf Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit oder Sauberkeit, die gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen, ihre Fahrgäste gut zu informieren oder die Einrichtung von Beschwerde- und Schlichtungsstellen sorgen für ein angenehmeres Bahnfahren.

Einzelheiten zu Ihren neuen Rechten finden Sie hier...