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Deutscher Anwaltverein
Berlin, 28. Februar 2007Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (MdB) beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Anwaltvereins am 28. Februar 2007 in Berlin
Sehr geehrter Herr Kilger,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren!
Ich weiß gar nicht, ob Sie es schon wussten, aber Parlamentarische Abende hat ein Jurist erfunden – nämlich Bismarck. Als Reichskanzler lud er während der Sitzungszeit des Parlaments jeden Samstag zum Bierabend ein. August Bebel hat geschrieben, dort seien „der Wein gut, das bayerische Bier vortrefflich und die Zigarren ausgezeichnet“. Bebel wusste das allerdings nur vom Hörensagen, denn Sozialdemokraten waren damals natürlich nicht eingeladen. Bevor sich allerdings der eine oder andere Kollege nach dieser Zeit zurücksehnt – die Kollegen vom christlichen Zentrum waren ebenfalls jahrelang ausgeschlossen.
Auch wenn sich seither eine Menge geändert hat, es gibt Themen, die die Menschen heute noch genauso bewegen wie zu Kaisers Zeiten. Zum Beispiel die Frage eines Mannes, ob „sein“ Kind auch tatsächlich von ihm gezeugt worden ist. Dank moderner Medizintechnik kann man heute rasch und sicher eine Antwort auf diese Frage bekommen. Aber diese neuen Möglichkeiten haben auch neue Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen. Ich bin daher sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil jetzt Klarheit geschaffen hat, und ich finde die Entscheidung auch sachlich völlig richtig: Heimlich gemachte Vaterschaftstests bleiben unzulässig und sind kein Beweismittel im gerichtlichen Verfahren. Wir brauchen aber zugleich ein vereinfachtes Verfahren, mit dem die Abstammung eines Kindes geklärt werden kann, und zwar ohne, dass sich der Mann von dem Kind gleich lossagen und seine Vaterschaft anfechten muss. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hatten wir bereits vorbereitet in der Schublade liegen. Jetzt stimmen wir ihn noch auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ab, und dann möchte ich ihn noch vor der Sommerpause in den Bundestag einbringen. Damit machen wir es den Betroffenen wesentlich leichter, auf legalem Weg die Abstammung von Kindern zu klären – und dies in einer Weise, die einen gerechten Ausgleich schafft zwischen dem Anliegen des Vaters, dem Recht des Kindes und dem Schutz der Familie.
Meine Damen und Herren,
ein weiteres rechtspolitisches Projekt, das auch Familien
betrifft, ist die FGG-Reform. Die geplante Möglichkeit
für kinderlose Ehepaare, sich auch ohne Anwalt scheiden zu
lassen, hat viel Aufmerksamkeit erregt, und ich will dazu einige
grundsätzliche Anmerkungen machen.
Der Anwaltszwang verfolgt zwei Zwecke: Er dient der Allgemeinheit, die ein Interesse an einer geordneten Rechtspflege hat, und er schützt diejenige Streitpartei, die nicht rechtskundig ist. Allerdings folgt aus der verfassungsrechtlich verbürgten Handlungsfreiheit auch das Recht eines Bürgers, seine Sachen selbst vor Gericht zu bringen. Wenn es daher Fälle gibt, die nur ein überschaubares Streitpotential haben, und wenn in diesen Fällen die Parteien mit richterlicher Aufklärung, Belehrung und Hinweisen ausreichend geschützt werden und so eine geordnete Rechtspflege möglich ist, dann ist dort ein Anwaltszwang nicht gerechtfertigt. So ist es auch im vereinfachten Scheidungsverfahren. Dies wollen wir jenen Ehegatten anbieten, die sich einvernehmlich scheiden lassen. Hier ist das Streitpotential vor Gericht gleich Null, und den relevanten Sachverhalt klärt das Gericht von Amts wegen auf. Trotzdem besteht hier bislang ein Anwaltszwang. Nur dem Antragsgegner ist es erlaubt, ohne Anwalt zu erscheinen. Davon machen heute mehr als 40 Prozent aller Scheidungspaare Gebrauch. Diese einseitige Vertretung halte ich keineswegs für optimal; der wirtschaftlich stärkere Ehegatte wird häufig den Anwalt beauftragen und nur er darf dann auch beraten werden. Wir wollen diese einseitige Vertretung zwar nicht abschaffen, aber wir wollen ein Angebot machen, damit sich die Ehegatten im Scheidungsverfahren auf gleicher Augenhöhe begegnen – und zwar insbesondere bei der vorgerichtlichen Beratung. Der notwendige Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten wird künftig dadurch erreicht, dass die Vereinbarung über den Unterhalt notariell beurkundet werden muss. In die Urkunde sollen auch die Einkommensverhältnisse der Ehegatten aufgenommen werden, und der Notar soll die Beratung durch einen Rechtsanwalt anregen, wenn dieser Zweifel hat, ob die beabsichtigte Vereinbarung dem wahren Willen beider Eheleute entspricht. Ich meine, diese Lösung ist fairer als die nur einseitige anwaltliche Beratung. Hier zeigt sich auch, dass man die Arbeit von Anwälten und Notaren nicht als Konkurrenz oder Alternative begreifen sollte. Beide Professionen ergänzen sich, und so wird es gewiss viele Ehegatten geben, die sich vor einem Notarbesuch von einem Anwalt über den Unterhalt beraten lassen. Ein Kostenvorteil gegenüber der geltenden Rechtslage bleibt den Eheleuten gleichwohl, und deshalb zeigt sich, dass eine effiziente Lösung nicht auf Kosten guter Beratung gehen muss.
Meine Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Debatte über das vereinfachte
Scheidungsverfahren werde ich immer wieder gefragt: Wann kommt
endlich die Reform des Unterhaltsrechts? Die Frage ist
verständlich, denn ich weiß, dass viele Menschen auf
diese Reform warten, und ich weiß auch, dass sich schon
viele Anwältinnen und Anwälte mit den neuen Regelungen
vertraut gemacht haben. Ich habe wenige Gesetzesvorhaben erlebt,
die eine solch breite Zustimmung in der Fachwelt und der
Bevölkerung erfahren haben, wie dieses Projekt. Es gibt
daher für mich gar keinen Zweifel, dass die
Unterhaltsrechts-Reform kommen wird. Ich hoffe sehr, dass die
Zweifel, die es in Teilen der Union noch gibt, möglichst
bald ausgeräumt sind und wir das Gesetz dann endgültig
beschließen können. Das Ziel ist klar: Zum 1. Juli
soll die Reform des Unterhaltsrechts in Kraft treten.
Meine Damen und Herren,
Rechtspolitik, das ist schon lange kein rein nationales Thema
mehr. Das wird besonders in diesen Monaten deutlich, in denen
Deutschland die Ratspräsidentschaft innerhalb der EU
innehat. Bereits zum Auftakt unseres Vorsitzes, nämlich beim
Rat der Justiz- und Innenminister in Dresden im Januar, ging es
auch um das Familienrecht in Europa. Unser Ziel ist es, für
die Menschen, deren Familienleben sich heute über die
nationalen Grenzen hinweg abspielt, mehr Rechtssicherheit zu
schaffen. Bislang unterscheiden sich die Rechtsordnungen in
Europa insbesondere im Familien- und Erbrecht zum Teil stark
voneinander. Das bedeutet, dass je nachdem welches Recht auf eine
Ehe, eine Unterhaltsforderung oder einen Erbfall zur Anwendung
kommt, die Konsequenzen für die Betroffenen sehr
unterschiedlich sein können. Wir waren uns daher in Dresden
einig, dass im Bereich des Familien- und Erbrechts eine
Harmonisierung der Kollisionsregeln nötig ist. Wichtig dabei
ist, dass wir nicht das materielle Familienrecht vereinheitlichen
wollen. Dazu hat die EU auch gar keine Regelungskompetenz. Uns
geht es vielmehr darum, dass jeder Richter in jedem
EU-Mitgliedstaat auf den gleichen Lebenssachverhalt auch das
gleiche materielle Recht anwendet. Wenn sich ein
deutsch-französisches Ehepaar, das in Irland lebt, scheiden
lassen will, dann soll von vornherein klar sein, welches
Familienrecht hier gilt.
Die EU-Kommission hat dazu eine Unterhaltungsverordnung und die sogenannte Rom III-Verordnung vorgeschlagen, das ist die Verordnung über das auf Ehescheidungen anwendbare Recht. Wir verhandeln beides derzeit, denn beim bisherigen Zustand kann es nicht bleiben: Es kann nicht sein, das sich die überlegene Partei genau das nationale Recht aussucht, von dem sie am meisten profitiert und bei dem die Belange ihres Partners auf der Strecke bleiben. Das ist nicht fair, und deshalb brauchen wir hier eine europäische Lösung für mehr Rechtssicherheit.
Meine Damen und Herren,
das waren nur einige Aspekte des Familienrechts, die Anwaltschaft
und Politik derzeit beschäftigten. Wir werden in
nächster Zeit noch manches Thema mehr zu diskutieren haben.
Zum Beispiel die Absprachen im Strafverfahren. Ich weiß,
dass der DAV einer gesetzlichen Regelung kritisch
gegenübersteht, aber ich meine: die Rechtspflege wird vor
Missbräuchen mit einer Regelung besser geschützt, als
ohne sie. Wir müssen natürlich auch noch über das
Rechtsdienstleistungsgesetz abschließend reden. Ich bin
sehr froh, dass DAV und Bundesregierung sich hier im Wesentlichen
einig sind. Diese Einigkeit hat sich auch bei den letzten, noch
offenen Fragen gezeigt – ich denke an die Zusammenarbeit
von Anwälten mit anderen Berufsgruppen. Wir haben jetzt eine
gute Grundlage für die parlamentarischen Beratungen, und ich
hoffe, dass wir das neue Recht möglichst bald
beschließen können.
Meine Damen und Herren,
der heutige Abend bietet sicher Gelegenheit, sich über den
einen oder anderen Aspekt noch einmal auszutauschen. Damit
unterscheidet sich der heutige Parlamentarische Abend von denen
Bismarcks. Damals ging es nämlich der Regierung darum, die
Abgeordneten sozusagen auf Linie zu bringen. Manch Parlamentarier
sprach deshalb von „Bismarcks Korruptionsabend“.
Seither hat sich eine Menge geändert. Das sieht man schon am
Gastgeber und an den Gästen, und hier werden auch keine
Gesetze mehr durchgepeitscht, sondern allenfalls durchdiskutiert.
Ich bin dem DAV daher sehr dankbar, dass er mit seiner Einladung
einmal im Jahr dieses Forum für rechtspolitische
Diskussionen schafft, und ich wünsche Ihnen, meine Damen und
Herren, heute noch viele interessante Gespräche bei –
„Kilgers Konversationsabend“.


