Brigitte Zypries

Europäische Rechtsakademie

Brüssel, 15. Februar 2007

Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries MdB, beim Jahresempfang der Europäischen Rechtsakademie (ERA) am 15. Februar 2007 in Brüssel.

Sehr geehrter Herr Heusel,
meine Damen und Herren,

es ist fast schon Tradition, dass die Vorsitzende des Rates der Justiz- und Innenminister auf diesem Jahresempfang ein Grußwort spricht. Ich danke Ihnen, lieber Herr Heusel, für Ihre Einladung und ich wünsche der Europäischen Rechtsakademie gerade im Jahr der deutschen Ratspräsidentschaft eine besonders erfolgreiche Arbeit. Der Blick in Ihr Jahresprogramm zeigt, dass sich die ERA zahlreichen Baustellen der europäischen Rechtspolitik widmen wird, die auch auf der Agenda der deutschen Präsidentschaft stehen. Gemeinsam wollen wir wichtige Projekte voranbringen, und wenn manch einer meint, der vorläufige Stillstand in Sachen Verfassungsvertrag hätte für allgemeine Stagnation gesorgt, dann kann man sagen: Für die Rechtspolitik gilt das gewiss nicht!

Meine Damen und Herren,
das deutsche Präsidentschaftsprogramm verfolgt in der Rechtspolitik drei Ziele:

  • Die Stärkung der Bürgerrechte,
  • die Schaffung von mehr Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen bei grenzüberschreitendem Handeln, und
  • die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit der Justiz.

Was heißt das ganz konkret? Zunächst zu den Bürgerrechten: Seit dem Programm von Tampere ist die gegenseitige Anerkennung ein Schlüsselbegriff der justitiellen Zusammenarbeit geworden. Entscheidungen von Gerichten oder Staatsanwaltschaften sollen grundsätzlich in jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt werden wie entsprechende Entscheidungen der eigenen Behörden. Schon im Jahr 2005 hatte der luxemburgische Vorsitz zusammen mit der ERA ein Seminar zum gegenseitigen Vertrauen in der strafrechtlichen Zusammenarbeit veranstaltet. Dies Seminar hat gezeigt, dass das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung durch gemeinsame Verfahrensstandards abgestützt werden muss.

Mein Ziel ist es daher, für die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren europaweit bestimmte Mindeststandards zu vereinbaren. Um dieses Projekt weiter voranzubringen, veranstalten wir ab Dienstag nächster Woche in Berlin ein weiteres Seminar. Die ERA ist erneut der Mitveranstalter und wir wollen mit dieser Konferenz die Stafette der luxemburgischen Veranstaltung erfolgreich weitertragen.

Meine Damen und Herren,
mein zweites Ziel ist die Schaffung von mehr Rechtssicherheit, zum Beispiel im Familienrecht. Immer mehr Menschen, die von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen und in andere Mitgliedstaaten ziehen, gründen dort Familien oder gehen andere Partnerschaften ein. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, aber unsere Rechtsordnungen sind darauf noch nicht optimal eingerichtet. Das gilt schon für die Gründung einer Ehe, noch stärker aber für den Fall einer Scheidung. Dabei betreffen heute bereits 20 % aller Ehescheidungen in der Europäischen Union binationale Ehen oder Paare mit Wohnsitz im Ausland.

Nun kann es nicht unser Ziel sein, das unterschiedliche nationale Familienrecht europaweit zu vereinheitlichen. Es wäre aber schon ein großer Fortschritt, wenn Einvernehmen darüber bestünde, welche nationale Rechtsordnung bei einem grenzüberschreitenden Fall jeweils anzuwenden ist. Wir haben bereits beim informellen Ministerrat im Januar in Dresden darüber diskutiert, und ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass wir die Verordnungen über das anwendbare Scheidungsrecht und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen möglichst bald beschließen.

Meine Damen und Herren,
im Unterschied zu vielen meiner Kollegen ist die deutsche Justizministerin auch für Fragen des Binnenmarktes zuständig. Wenn ich über mehr Rechtssicherheit rede, dann habe ich dabei auch immer die Unternehmen mit im Blick. Ich möchte unter deutschem Vorsitz die Richtlinie zur Ausübung der Aktionärsrechte zum Abschluss bringen. Und ich hoffe sehr, dass es möglichst bald zu einem konkreten Vorschlag für die Schaffung einer Europäischen Privatgesellschaft, sozusagen einer „Europa-GmbH“ kommt. Beide Projekte werden im wirtschaftlichen Bereich mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitendes Handeln schaffen, und sie tragen mit dazu bei, den Binnenmarkt weiter zu vervollkommnen.

Der dritte Schwerpunkt unseres Programms ist die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit der Justiz. Es gibt ja nicht nur der Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den nationalen Gerichten. Auch die Vernetzung der Justiz der Mitgliedstaaten untereinander gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zum Beispiel beim Austausch von Daten der nationalen Strafregister. Deutschland hat (gemeinsam mit Frankreich, Spanien und Belgien) die Initiative zur Vernetzung dieser Register ergriffen, und dies zeigt, wie die Justiz die Möglichkeiten moderner Kommunikation sinnvoll nutzen kann. Wir wollen nicht nur den Kreis der Teilnehmerstaaten an der Strafregistervernetzung erweitern, sondern ich möchte für den Einsatz elektronischer Kommunikation in der EU insgesamt weitere Anstöße geben, und deshalb werde ich im Juni zu einer E-Justice-Konferenz nach Deutschland einladen.

Meine Damen und Herren,
die Vertiefung der justiziellen Zusammenarbeit ist aber nicht nur eine Sache von Elektronik und Computer. Entscheidend sind vor allem die Menschen, die mit dieser Technik arbeiten. Es kommt genau auf das an, was nach dem Statut der ERA deren Hauptaufgabe ist: Vertiefte Kenntnisse des europäischen Rechts zu vermitteln und einen wechselseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglich. Im Sommer kann die Europäische Rechtsakademie ihr 15jähriges Bestehen feiern. Zum Feiern hat sie berechtigten Anlass, denn binnen kurzer Zeit hat sie sich auf dem Gebiet des europäischen Rechts einen prominenten Platz erobert. Ihr Erfolg beruht zum einen darauf, dass sie als Stiftung weder auf einen einzelnen Mitgliedstaat noch ein einzelnes Organ der EU ausgerichtet ist. Zum anderen verdankt sie ihren Erfolg dem großem Engagement ihrer Mitarbeiter und zahlloser Referentinnen und Referenten. Ich danke allen, die in den vergangenen Jahren zum Erfolg der ERA beigetragen haben. Für die Zukunft wünsche ich der Akademie alles Gute, und ich hoffe, dass ihr bald auch diejenigen Mitgliedstaaten beitreten, die das bislang noch nicht getan haben. Der mahnende Leitspruch der ERA gilt nämlich für die Juristen aller Mitgliedstaaten: „Your next case may be European“.