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Das Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Die aktuelle Fassung des RDG finden Sie hier.
Das neue RDG wurde am 17. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2840) verkündet. Mit dieser grundlegenden Reform wird das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst.
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes finden Sie hier. Die amtliche Begründung des Gesetzes können Sie den Gesetzesmaterialien im Regierungsentwurf und im Bericht des Rechtsausschusses entnehmen.
Gesetzgebungsverfahren
Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen www.rechtsdienstleistungsregister.de, finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen zu Registrierungen und Untersagungen nach dem RDG sowie Informationen über die für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Behörden.


