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110. Geburtstag von Elisabeth Selbert: Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Berlin, 22. September 2006

Seit 1949 heißt es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. „Wir verdanken diesen heute selbstverständlichen Satz dem Einsatz und der Hartnäckigkeit von Elisabeth Selbert, einer der vier Mütter des Grundgesetzes. Elisabeth Selbert setzte gegen anfangs heftigen Widerstand die Aufnahme der Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz durch“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Elisabeth Selbert wuchs in einer christlichen Familie in Kassel auf. Ihre für die damalige Zeit typische Erziehung ließ nicht erwarten, dass Selbert eine der herausragenden Streiterinnen für die Gleichberechtigung werden würde. Philipp Scheidemann, der damalige Oberbürgermeister von Kassel und spätere Reichskanzler, ermutigte Selbert, selbst politisch aktiv zu werden. Als Delegierte sprach sie bei SPD-Parteitagen und Frauenkonferenzen. Sie setzte sich für eine aktive politisch-parlamentarische Teilhabe von Frauen ein und engagierte sich bei Wahlveranstaltungen, häufig zusammen mit Philipp Scheidemann. Ihr großes Thema blieb die Gleichberechtigung. Zwar hatte die Weimarer Verfassung festgeschrieben, dass Männer und Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte haben – doch die Lebenswirklichkeit der meisten Frauen sah anders aus.

Nach Besuch der Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins Kassel und einer Anstellung im Telegraphendienst der Post holte sie 1925 ihr Abitur nach und studierte in Marburg und Göttingen Jura. Sie promovierte zum Thema "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund". Kurz bevor das NS-Regime Frauen vom Beruf in der Justiz ausschloss, erhielt sie im Dezember 1934 die Zulassung als Rechtsanwältin.

1948 wurde Elisabeth Selbert als eine von vier Frauen in den Parlamentarischen Rat berufen. Mit Vehemenz und Hartnäckigkeit setzte sie sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Am 18. Januar 1949 nahm der Parlamentarische Rat Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz im "Selbertschen" Wortlaut ohne Gegenstimmen an. Im Anschluss war Elisabeth Selbert bis 1954 Abgeordnete im Hessischen Landtag und entwarf in dieser Zeit ein neues Familienrecht. Elisabeth Selbert starb am 9. Juni 1986 in ihrer Heimatstadt Kassel.

Seit 1983 vergibt die Hessische Landesregierung den "Elisabeth-Selbert-Preis" für wissenschaftliche und journalistische Arbeiten, die "das Verständnis für die besondere Situation der Frau und die Notwendigkeit einer partnerschaftlichen Entwicklung in der Gesellschaft fördern". Das Bundesministerium der Justiz hat den 110. Geburtstag von Elisabeth Selbert zum Anlass genommen, einen Sitzungssaal nach der engagierten Juristin und Rechtspolitikerin zu benennen.